ReachDownload (Hilfestellungen REACH)
REACH – das neue Chemikalienrecht
Das neue Chemikalienrecht REACH gilt seit Juni letzten Jahres. REACH
steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Mit
der EU-Chemikalienverordnung REACH werden seit Juni 2007 Registrierung,
Bewertung und Zulassung von chemischen Substanzen geregelt. Ziel des
REACH-Systems sollte sein, das Chemikaliengesetz europaweit zu vereinfachen
und einen sicheren Umgang mit den Substanzen zu ermöglichen.
Dabei betrifft REACH jedoch nicht nur Chemikalien, sondern vielmehr Stoffe,
also auch Materialen wie Eisen oder Koks. Auf zahlreiche Unternehmen kommen
mit der Regelung vor allem auch umfangreiche Pflichten zu. Denn bis auf
speziell geregelte Ausnahmen müssen alle Stoffe unter REACH neu registriert
werden – selbst wenn diese bereits seit Jahren auf dem Markt sind. Für
nicht registrierte Stoffe gilt: no data – no market. Dieser Grundsatz ist
auch von Gießereien ernst zu nehmen. Allerdings sind die Anforderungen an
Gießereien geringer als zumeist befürchtet.
Die erste Phase des Europäischen Chemikalienrechts REACH (Registration,
Evaluation and Authorisation of Chemicals) endete am 1. Dezember 2008. Sechs
Monate lang hatten die Hersteller und Importeure von Stoffen und
Zubereitungen die Möglichkeit zur Vorregistrierung, um so von den Übergangsfristen
in Bezug auf die endgültige Registrierung des jeweiligen Stoffes bei der
ECHA auszuschöpfen. Auch von den Gießereien wurde dieses Instrument –
zumeist zur Erlangung endgültiger Rechtssicherheit in Bezug auf Schrotte
und Schlacken – genutzt. In nur seltenen Fällen werden diese nämlich als
Importeure tätig und müssen daher die Pflichten eines
„Inverkehrbringers“ wahrnehmen.
Hilfestellungen REACH Die Hilfestellungen REACH sollen die für die Gießereien relevantesten und am häufigsten gestellten Fragen zum Thema beantworten. Durch das Anklicken der unterstrichenen Fragen gelangen Sie zu den entsprechenden Antworten. Zudem enthalten die Hilfestellungen Querverweise zu anderen Hilfestellungen, die ebenfalls durch Anklicken zu öffnen sind. Die
Hilfestellungen REACH enthalten Musterschreiben und Links zu weiteren nützlichen
Internetadressen zum Thema.
Falls jetzt noch Fragen offen sind: Kontakt
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