Reach

Einführung

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Einführung in das Thema

REACH – das neue Chemikalienrecht

Das neue Chemikalienrecht REACH gilt seit Juni letzten Jahres. REACH steht für Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals. Mit der EU-Chemikalienverordnung REACH werden seit Juni 2007 Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Substanzen geregelt. Ziel des REACH-Systems sollte sein, das Chemikaliengesetz europaweit zu vereinfachen und einen sicheren Umgang mit den Substanzen zu ermöglichen.

Dabei betrifft REACH jedoch nicht nur Chemikalien, sondern vielmehr Stoffe, also auch Materialen wie Eisen oder Koks. Auf zahlreiche Unternehmen kommen mit der Regelung vor allem auch umfangreiche Pflichten zu. Denn bis auf speziell geregelte Ausnahmen müssen alle Stoffe unter REACH neu registriert werden – selbst wenn diese bereits seit Jahren auf dem Markt sind. Für nicht registrierte Stoffe gilt: no data – no market. Dieser Grundsatz ist auch von Gießereien ernst zu nehmen. Allerdings sind die Anforderungen an Gießereien geringer als zumeist befürchtet.

Die erste Phase des Europäischen Chemikalienrechts REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) endete am 1. Dezember 2008. Sechs Monate lang hatten die Hersteller und Importeure von Stoffen und Zubereitungen die Möglichkeit zur Vorregistrierung, um so von den Übergangsfristen in Bezug auf die endgültige Registrierung des jeweiligen Stoffes bei der ECHA auszuschöpfen. Auch von den Gießereien wurde dieses Instrument – zumeist zur Erlangung endgültiger Rechtssicherheit in Bezug auf Schrotte und Schlacken – genutzt. In nur seltenen Fällen werden diese nämlich als Importeure tätig und müssen daher die Pflichten eines „Inverkehrbringers“ wahrnehmen. 

Aber auch nach Ende der Vorregistrierungsphase beschäftigt das Thema REACH die Gießereien weiterhin. Verantwortlich hierfür sind insbesondere die sogenannte „Kandidatenliste“ und die daraus resultierenden Kundenanfragen.

 

Downloads:

Hilfestellungen REACH  

Die Hilfestellungen REACH sollen die für die Gießereien relevantesten und am häufigsten gestellten Fragen zum Thema beantworten. Durch das Anklicken der unterstrichenen Fragen gelangen Sie zu den entsprechenden Antworten. Zudem enthalten die Hilfestellungen Querverweise zu anderen Hilfestellungen, die ebenfalls durch Anklicken zu öffnen sind. 

Die Hilfestellungen REACH enthalten Musterschreiben und Links zu weiteren nützlichen Internetadressen zum Thema.

HS Nr. 1: Ist REACH für die Gießereien ein Thema? 
HS Nr. 2:
Sind Gussteile Gegenstand der REACH-Verordnung?
HS Nr. 3:
Müssen die Gießereien die von ihnen eingekauften Schrotte vorregistrieren?
HS Nr. 4:
Ist das von Gießereien hergestellte Flüssigeisen registrierungspflichtig?
HS Nr. 5: Ist der von Gießereien im Strang- oder Kokillengussverfahren hergestellte Gussblock Zubereitung oder Erzeugnis unter REACH?     
HS Nr. 6: Ist die auf den Gussteilen aufgebrachte Beschichtung/Grundierung registrierungspflichtig?
HS Nr. 7:
Wann ist die Gießerei gemäß der REACH-Verordnung Importeur?
HS Nr. 8:
Was ist ein Alleinvertreter und welchen Vorteil bringt er?
HS Nr. 9:
Model Agreement Only Representative (VCI) - Link zum Download eines englischen Mustervertrages (pdf-Dokument, extern) 
HS Nr. 10:
Mustervertrag zur Benennung eines Alleinvertreters (VCI) – Link zum Download eines deutschen Mustervertrages (pdf-Dokument, extern)
HS Nr. 11:
Wie führe ich eine Vorregistrierung durch?
HS Nr. 11a:
„Vorregistrierung von Schrott“ = Vorregistrierung von Eisen – Praxisbeispiel
HS Nr. 12:
Möglicherweise möchte die Gießerei in der Zukunft einen Stoff von einem anderen Lieferanten beziehen, der aber nicht in der EU ansässig ist – sollten vorsichtshalber bereits jetzt all diese Stoffe vorregistriert werden? 
HS Nr. 13:
Kann die Einhaltung der REACH-Verordnung durch die Behörden durchgesetzt werden?
HS Nr. 14: Wie soll die Gießerei reagieren, wenn sie zum Thema REACH von Ihren Kunden angeschrieben wird?
HS Nr. 15:
Was soll die Gießerei unternehmen, wenn sie zum Thema REACH von einem Lieferanten angeschrieben wird?
HS Nr. 16:
Wie soll eine Gießerei auf Fragebögen eines REACH-Konsortiums reagieren?
HS Nr. 17:
Welche Informationen muss die Gießerei im Falle einer Anfrage der Behörde zum Thema „Umsetzung der REACH-Verordnung“ weiterleiten?
HS Nr. 18:
Was ist ein Konsortium und wie gehe ich vor, wenn mein Unternehmen sich einem solchen anschließen möchte? Wo liegen die Vorteile und Risiken?
HS Nr. 19: Anleitung zur Erstellung eines Stoffinventars (deutsch)
HS Nr. 20: Guidance for an Inventory of Substances (English) 
   
HS Nr. 21: Zuliefererliste (Stand 30.10.2008) 
   
HS Nr. 22: Wo ist die Liste der vorregistrierten Stoffe zu finden und was besagt sie?
   
HS Nr. 23: Beantwortung von Kundenanfragen nach Ende der Vorregistrierungsphase
   
HS Nr. 24: Was ist die sogenannte „Kandidatenliste“ bzw. die „Candidate List of Substances of Very High Concern” (SVHC)?
   
HS Nr. 25: Welche Auswirkungen hat die Kandidatenliste auf die Gießereien und was müssen die Gießereien im Hinblick auf diese Liste konkret unternehmen?
   
HS Nr. 25a: Dritte Version der Kandidatenliste (Stand: 18. Juni 2010)
   
HS Nr. 26: REACH in den Einkaufs- und Lieferbedingungen

Falls jetzt noch Fragen offen sind: Kontakt

 




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